(Zu-)Stiftung

Zustiftungen erhöhen ohne Zweckbestimmung dauerhaft das Stiftungsvermögen (Grundstockvermögen) und sind nicht zum Verbrauch bestimmt. Das Vermögen bleibt ewig bestehen, womit die Stiftung nachhaltig Gutes tun kann.


Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens initiiert und fördert die Bad Zwischenahn-Stiftung eine Vielzahl von Projekten, entsprechend den Stiftungszwecken in und für Bad Zwischenahn.

Mit einer Zustiftung können Sie Teil der Stifterfamilie werden. Mindestbetrag einer Zustiftung liegt bei 5.000,00 €